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Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Hemmerling & Richling GbR“

(Inhaber: Andreas Hemmerling & Martin Richling)

Unsere AGB entsprechen nach bestem Wissen & Gewissen den gesetzlichen Standard AGB und kommen ohne böse Überraschungen aus. 



Ausführliche AGB: 

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Definitionen

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der „Hemmerling & Richling GbR“ (folgend "HEMMERLING & RICHLING GBR" genannt) und den dazu gehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Abweichende und / oder ergänzende Bedingungen des Bestellers / Käufers (folgend Vertragspartner genannt) sind für "HEMMERLING & RICHLING GBR" unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen setzen die schriftliche Bestätigung der "HEMMERLING & RICHLING GBR" voraus, die Bestätigung wirkt jedoch nicht für zukünftige Vereinbarungen.

3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit der "HEMMERLING & RICHLING GBR" in Geschäftsbeziehung treten.

4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit der "HEMMERLING & RICHLING GBR" in Geschäftsbeziehung treten.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt frühestens zustande, wenn die "HEMMERLING & RICHLING GBR" eine Bestellung des Käufers schriftlich, per E-Mail oder per FAX bestätigt oder die Ware übergibt bzw. versendet.

 

§ 3 Preise

1. Lieferungen erfolgen zu den vorher vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste der "HEMMERLING & RICHLING GBR" (Online oder im Ladengeschäft ausliegend).

2. Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der Käufer Unternehmer, verstehen sich alle Preise zzgl. Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der am Tag der Auslieferung ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen geltender Mehrwertsteuer.

3. Bei Abrufbestellungen von Unternehmern dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Veränderungen der Beschaffungspreise für die "HEMMERLING & RICHLING GBR" während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die "HEMMERLING & RICHLING GBR" zur Preisanpassung.

 

§ 4 Liefer- und Leistungsvereinbarung

1. Alle Liefervereinbarungen neben oder über diese Bestimmungen hinaus bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die "HEMMERLING & RICHLING GBR". Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" nachzuweisen.

2. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" zu vertretenden Lieferverzuges der Vertragspartner berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

3. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die "HEMMERLING & RICHLING GBR" zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer solchen, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist –; ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Im Übrigen haftet die "HEMMERLING & RICHLING GBR" im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,4% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 4% des Lieferwertes.

6.Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" ist berechtigt, im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von einem Monat hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist im Falle der nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistungsverzögerung länger als einen Monat dauert.

7. Die Rücknahme von Falschlieferungen (im Originalzustand) ist Unternehmern nur bei Reklamation innerhalb von 5 Tagen möglich. Für Verbraucher gilt die Frist des Widerrufs- und Rückgaberecht.



§ 5 Versendung und Gefahrenübergang

1. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gehen alle Gefahren auf ihn über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" verlassen hat.

2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt dieser die Gefahr ab Übergabe der Ware an ihn. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.

3. Angelieferte Ware ist vom Käufer, wenn er Kaufmann ist, sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschäden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Lieferdienst zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses der "HEMMERLING & RICHLING GBR" umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.



§ 6 Widerrufs- und Rückgaberecht im Fernabsatz

1. Ist der Vertragspartner Endverbraucher, so gilt:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2

BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an folgende Adresse:

Hemmerling & Richling GbR
RÜCKSENDEZENTRUM
Lindenstraße 26
15230 Frankfurt (Oder) 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für

Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Die Aufträge sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Rechnung, Nachnahme, PayPal, Sofortüberweisung.de oder Bar (nur bei Selbstabholung) zahlbar.

2. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Ist der Käufer Verbraucher, so gelten die Einschränkungen hinsichtlich seines Rechts auf Minderung nicht.

3. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die "HEMMERLING & RICHLING GBR" zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der "HEMMERLING & RICHLING GBR" gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.

Gleiches gilt, wenn die "HEMMERLING & RICHLING GBR" andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die "HEMMERLING & RICHLING GBR" weiter am Vertrag fest, ist die "HEMMERLING & RICHLING GBR" berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt an ist die "HEMMERLING & RICHLING GBR" berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Ist der Käufer Verbraucher, so behält sich die "HEMMERLING & RICHLING GBR" das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils bestellten Waren vor.

2. Bei Zahlungsverzug (z.B. insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks) ist die "HEMMERLING & RICHLING GBR" berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten dieses Abtransportes trägt der Unternehmer in voller Höhe. Der Unternehmer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der "HEMMERLING & RICHLING GBR" die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die "HEMMERLING & RICHLING GBR" zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die "HEMMERLING & RICHLING GBR" liegt, soweit nicht die Vorschriften über den Verbraucherkredit Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 9 Haftung für Mängel, Garantie

1. Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch stellen keine Mängel dar.

2. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen bei gebrauchten Sachen bis zu 12 Monaten.

3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen, soweit nicht anders vereinbart, für von der "HEMMERLING & RICHLING GBR" neu gelieferten Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen bzw. wird im Einzelfall geklärt.

4. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der "HEMMERLING & RICHLING GBR" über.

5. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der "HEMMERLING & RICHLING GBR" oder dem Hersteller der Ware durch den Vertragspartner nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so hat der Vertragspartner nachzuweisen, dass dies nicht den Mangel der Ware hervorgerufen hat.

6. Stimmt die "HEMMERLING & RICHLING GBR" der Rückabwicklung eines Vertrages zu oder übersendet sie dem Vertragspartner ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Vertragspartner das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen.

7. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der "HEMMERLING & RICHLING GBR" in Höhe von 40,– Euro, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Betrag zzgl. Versandkosten, den dieser der "HEMMERLING & RICHLING GBR" in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische – nicht auf einen Transportschaden beruhende – Beschädigung vorliegt.

8. Ist der Käufer Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die "HEMMERLING & RICHLING GBR" schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.

 

§ 10 Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!

 

§ 11 Haftung für Schäden

Die Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der "HEMMERLING & RICHLING GBR" beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

§ 12 Datenschutz

Die "HEMMERLING & RICHLING GBR" ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

§ 13 Sonstige Regelungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der "HEMMERLING & RICHLING GBR" und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

2. Soweit der Vertragspartner Unternehmer ist, wird Frankfurt (Oder) als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.



§14 Lieferungen in das Nicht-EU Ausland

Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an. Weitere Informationen zu Zöllen finden Sie beispielsweise unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgibin/tarchap?Lang=DE und zur Einfuhrumsatzsteuer unter http://auskunft.eztonline.de/ezto/Welcome.do sowie speziell für die Schweiz unter http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do

 

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Stand: Februar 2010